Ein praxisnaher Leitfaden dazu, wann EU-Recht eine USt-Prüfung verlangt, wie Reverse Charge funktioniert und wie ein belastbarer Validierungsprozess aufgebaut wird.
Sobald Sie bei einer innergemeinschaftlichen B2B-Leistung eine Rechnung ohne lokale Umsatzsteuer ausstellen möchten, müssen Sie den Status des Kunden prüfen. Ohne gültige USt-IdNr. ist die Steuerbefreiung regelmäßig nicht haltbar.
Für laufende Geschäftsbeziehungen reicht eine einmalige Onboarding-Prüfung meist nicht aus. Registrierungen können geändert oder widerrufen werden.
Beim Reverse-Charge-Verfahren stellt der Lieferant netto in Rechnung und der Leistungsempfänger versteuert den Umsatz im eigenen Land. Das entbindet den Lieferanten aber nicht von der Pflicht, die USt-IdNr. des Kunden zu prüfen.
Im Idealfall speichern Sie Zeitstempel, Prüfergebnis, verwendete Eingaben und die Rechnung oder Transaktion, auf die sich die Prüfung bezieht. Genau diese Nachweise helfen bei einer späteren Steuerprüfung.
Prüfen Sie USt-IdNr., VIES und Reverse Charge in einem wiederholbaren Ablauf.
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